Der Verein besteht aus Mitgliedern der Bürgergesellschaft der 101 Bürger zu Meersburg.
Der Verein ist Träger der LEBENSMITTELAUSGABE Meersburg und fördert zusätzlich soziale Einrichtungen und Projekte im Gemeindegebiet Meersburg.
Geldzuwendungen zweckgebunden für Lebensmittelausgabe überweisen Sie bitte an den Verein zur Förderung sozialer und kultureller Belange in Meersburg e. V.
IBAN: DE55 6906 1800 0006 7473 02
BIC: GENODE61UBE Volksbank eG, Überlingen
Geldzuwendungen für die weiteren Ziele des Vereins überweisen Sie bitte an den
Verein zur Förderung sozialer und kultureller Belange in Meersburg e. V.
IBAN: DE75 6906 1800 0000 4689 08
BIC: GENODE61UBE Volksbank eG, Überlingen
Bitte geben Sie auf der Überweisung ihren Namen, die Anschrift und als Zweck „Zuwendung“ oder „Spende“ an. Vielen Dank.
Zuwendungsbescheinigungen werden durch den Verein ab der Nachweisgrenze ausgestellt. Die Nachweisgrenze liegt bei 300 Euro. Dies bedeutet, dass für Spenden unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Der Verein zur Förderung sozialer und kultureller Belange unterstützt beispielsweise Projekte für das Alten- und Pflegeheim Dr. Zimmermann Stift, die Finanzierung des städtischen Bürgerpasses (Sozialpass) und stärkt punktuell weitere soziale Projekte in Meersburg.
Ferner fördert der Verein Einrichtungen der Jugend und Seniorenhilfe, kirchliche Belange, Kunst- und Kulturangelegenheiten, Denkmalschutz und Heimatkunde, sowie das bürgerliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge / Spenden oder sonstige Tätigkeiten wie z. B. Hilfe und Unterstützung durch Eigenleistungen bei Projekten des jeweiligen geförderten Zwecks.
Alle Leistungen des Fördervereins erfolgen freiwillig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Der Vorstand unterbreitet und berät bei seiner ordentlichen Mitgliederversammlung, jeweils am 27. Dezember eines jeden Jahres alle eingegangenen Vorschläge.
Diese werden nach Dringlichkeit und Bedürftigkeit ausgewählt.
Sie erreichen uns unter: foerderverein@ hunderteiner.de